Wenn aus vorhandenen Daten plötzlich neues Wissen entsteht
Palantir.
Wenn der Name fällt, dauert es meistens nicht lange, bis auch Peter Thiel, die CIA, Donald Trump und der Überwachungsstaat mit am Tisch sitzen.
Auf der anderen Seite stehen Innenminister und Ermittler, die sagen: Wir haben riesige Datenmengen, wir müssen schwere Straftaten aufklären und mit der Hand können wir das irgendwann nicht mehr durchsuchen.
Beide Seiten reden über dieselbe Software. Man könnte aber meinen, sie reden über zwei völlig verschiedene Dinge.
Palantir ist schwere Kost. Selbst für mich bleibt das Ganze etwas Mystisches.
Beim Schreiben ist da immer dieser bittere Beigeschmack: Lehne ich mich mit einer Aussage zu weit aus dem Fenster? Oder reicht irgendwann schon irgendein erzeugter Zusammenhang, um selbst genauer betrachtet zu werden?
Ich weiß es nicht. Und genau dieses Nichtwissen macht das Thema so schwer greifbar.
Es gibt da Fragen, die finde ich wesentlich unangenehmer:
Was kann der Staat plötzlich über einen Menschen herausfinden, wenn eine Software bisher getrennte Informationen miteinander verbindet?
Was macht das Ding eigentlich?
Palantir Gotham ist keine Suchmaschine, in die ein Polizist einfach einen Namen eingibt und dann fällt das gesamte Leben dieses Menschen aus dem Internet.
So wird es manchmal dargestellt. So einfach ist es aber nicht.
Wundern würde mich das inzwischen auch nicht mehr. Aber wundern und belegen sind zwei verschiedene Dinge.
Die Software kann große Datenbestände aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen, durchsuchen und Beziehungen sichtbar machen. Welche Quellen angeschlossen werden, entscheidet die jeweilige Behörde und die gesetzliche Grundlage bestimmt, was sie überhaupt anschließen und auswerten darf.
Wieder so eine Sache, bei der ich am Ende blind darauf vertrauen muss, dass diese Grenzen nicht nur auf dem Papier stehen.
Stell dir zehn Schubladen vor.
In der ersten liegt ein Name. In der zweiten eine Telefonnummer. In der dritten ein Kennzeichen. In der vierten eine Adresse. In der fünften eine Zeugenaussage. In einer weiteren steht vielleicht, dass dieselbe Person irgendwann einmal den Notruf gewählt hat.
Jede Schublade für sich erzählt möglicherweise nicht besonders viel. Palantir macht daraus aber keine zehn Schubladen mehr, sondern einen durchsuchbaren Zusammenhang.
Genau das ist der Nutzen.
Und genau das ist das Problem.
Hessen und Bayern erklären, ihre Palantir-Systeme würden in eigenen beziehungsweise polizeilichen Rechenzentren betrieben. Die Datenhoheit bleibe bei der Polizei und ein externer Zugriff sei ausgeschlossen. Das sind wichtige Angaben. Es sind aber Angaben der verantwortlichen Behörden und kein Garantieschein für alle Zeiten.
Palantir muss unsere Daten nicht selbst besitzen. Es reicht, wenn die Software aus verstreuten Informationen ein neues Bild zusammensetzen kann.
Aus einem Notruf wird ein Datenpunkt
Du musst kein Straftäter sein, damit dein Name in einer Polizeidatenbank auftaucht.
Vielleicht hast du einen Unfall beobachtet. Vielleicht wurde bei dir eingebrochen. Vielleicht hast du die 110 angerufen. Vielleicht war dein Auto zur falschen Zeit in der Nähe eines Vorgangs, mit dem du überhaupt nichts zu tun hattest.
Dann bist du nicht automatisch verdächtig. Aber du bist gespeichert.
Die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen hat genau darauf hingewiesen: In den Datenbeständen befinden sich nicht nur Informationen über Beschuldigte, sondern auch über Zeugen und Menschen, die den Polizeinotruf gewählt haben.
Und jetzt kommt eine Software, die Verbindungen zwischen Personen, Orten, Fahrzeugen, Telefonnummern und Vorgängen in einer Geschwindigkeit sichtbar macht, die ein Mensch so niemals hinbekommen würde.
Das kann bei einer Ermittlung verdammt hilfreich sein.
Wenn die Polizei nach einem Terrorverdächtigen sucht, ein Kind vermisst wird oder ein Netzwerk organisierter Kriminalität aufgedeckt werden soll, möchte ich nicht, dass irgendwo jemand mit einem Bleistift vor zwanzig Aktenordnern sitzt und sagt: Dauert noch ein paar Wochen.
Das Argument der Polizei ist also nicht aus der Luft gegriffen.
Aber getrennte Datenbanken sind nicht automatisch ein technischer Fehler, den man endlich beheben muss. Daten werden für unterschiedliche Zwecke erhoben. Ein Notruf ist etwas anderes als eine Beschuldigtenakte. Eine Zeugenaussage ist etwas anderes als ein sichergestelltes Telefon.
Wenn alles miteinander verbunden werden kann, verändert sich die Qualität der Verarbeitung.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 genau diesen Punkt aufgegriffen. Durch eine automatisierte Analyse können aus bereits vorhandenen Informationen neue Erkenntnisse und neue Zusammenhänge entstehen. Davon können auch Opfer, Zeugen und andere Menschen betroffen sein, die selbst keinen Anlass für eine polizeiliche Maßnahme gegeben haben.
Die damals geprüften Regelungen in Hessen und Hamburg waren dem Gericht zu weit gefasst und deshalb verfassungswidrig. Automatisierte Datenanalyse wurde damit nicht grundsätzlich verboten. Karlsruhe hat aber klargemacht: Je mächtiger das Werkzeug und je größer die Streubreite, desto genauer müssen Anlass, Zweck, Daten und Methoden begrenzt sein.
Das einzelne Datum kann rechtmäßig gespeichert sein. Der neue Zusammenhang kann trotzdem ein neuer Grundrechtseingriff sein.
Das ist für mich der Kern der ganzen Diskussion.
Nicht: Darf die Polizei Computer benutzen?
Natürlich darf und soll sie das.
Sondern: Wie viel neues Wissen darf der Staat aus Daten erzeugen, die er aus völlig unterschiedlichen Gründen über uns besitzt?
Und wer auf dem Revier darf das Ding eigentlich nutzen?
Deutschland ist längst dabei
Palantir ist in Deutschland kein Gedankenspiel für irgendwann.
Hessen setzt HessenData seit 2017 ein. Nordrhein-Westfalen arbeitet seit 2020 mit Palantir Gotham und schuf später eine besondere gesetzliche Grundlage für die datenbankübergreifende Analyse. Bayern nutzt seine Plattform VeRA seit 2024 im praktischen Betrieb.
Baden-Württemberg unterzeichnete im März 2025 einen Vertrag mit Palantir. Die spezielle gesetzliche Grundlage für den Einsatz folgte erst danach.
Das bedeutet nicht automatisch, dass der Vertragsabschluss rechtswidrig war. Ohne gesetzliche Befugnis dürfen aber nicht einfach personenbezogene Polizeidaten mit dem System verarbeitet werden.
Trotzdem finde ich die Reihenfolge bemerkenswert.
Erst wird das Werkzeug gekauft. Danach wird ausführlich darüber gestritten, unter welchen Bedingungen man es benutzen darf.
Kann man so machen... ist dann aber Kacke.
Man sollte dann mal so gar nicht tun, als hätte die große gesellschaftliche Diskussion vor der Entscheidung stattgefunden.
An so eine Diskussion würde ich mich erinnern. Es sei denn, sie läuft um 23:51 Uhr als Nebensatz in den Spätnachrichten, während die meisten ohnehin schon horizontal liegen.
Und wer hat es nun erlaubt?
Nicht der eine Mensch in einem dunklen Hinterzimmer.
Innenministerien und Polizeibehörden organisieren die Beschaffung und schließen Verträge. Landesparlamente schaffen die gesetzlichen Befugnisse. Datenschutzbehörden prüfen, warnen und beanstanden. Gerichte setzen Grenzen.
Das ist ein demokratischer Prozess – nur einer, in dem der einzelne Bürger nicht direkt gefragt wird.
Aber Demokratie besteht nicht nur daraus, dass ein Gesetz irgendwo veröffentlicht wird und theoretisch jeder hätte hineinschauen können. Öffentlich zugänglich ist nicht automatisch öffentlich verstanden. Und schon gar nicht öffentlich ausdiskutiert.
Wenn man bleiben muss, weil die Alternative fehlt
Die Bundesländer begründen ihre Wahl ähnlich: Palantir kann etwas, für das derzeit keine gleichwertige, einsatzbereite deutsche oder europäische Lösung vorhanden sei.
Das kann stimmen. Ich kann die Produkte schließlich nicht selbst gegeneinander testen.
Dann bleibt aber ein ziemlicher Brocken auf dem Tisch liegen.
Bayern erklärte am 9. September 2026, der im April 2027 auslaufende Vertrag für VeRA müsse voraussichtlich um ein Jahr verlängert werden. Langfristig wolle man unabhängiger und digital souveräner werden, eine deutsche oder europäische Alternative stehe derzeit aber noch nicht bereit.
Digital souveräner werden wollen, aber erst einmal beim amerikanischen Anbieter verlängern müssen, weil man keinen Ersatz hat, geschweige denn etwas Vergleichbares.
Das ist für mich keine theoretische Abhängigkeit mehr. Das ist eine Abhängigkeit mit Laufzeit.
Selbst wenn kein einziger Datensatz Deutschland verlässt, bleiben Fragen offen:
Wer versteht den vollständigen Code? Wer liefert die Updates? Wie schnell lässt sich die Software ersetzen? Welche Funktionen hängen irgendwann so tief in der Ermittlungsarbeit, dass ein Wechsel zwar auf dem Papier möglich, im Alltag aber kaum noch machbar ist?
Digitale Souveränität bedeutet eben nicht nur, dass der Server in Deutschland steht.
Die Warnung braucht keine Übertreibung
Tom-Oliver Regenauer hat mit „Die Dunkle Aufklärung“ einen wichtigen Ausgangspunkt geliefert. Gerade weil ich seine Arbeit schätze, habe ich die dort verlinkten Quellen selbst geöffnet.
In zwei Punkten komme ich zu einer vorsichtigeren Einordnung.
Regenauer schreibt, eine WIRED-Recherche aus dem Jahr 2017 habe belegt, Palantir habe vertrauliche Polizeidaten kopiert, verkauft und zweckentfremdet.
Der WIRED-Text ist auch ohne diese Zuspitzung beunruhigend. Er beschreibt unter anderem, wie vertraulich markierte Informationen wegen unzureichender Zugriffsbeschränkungen für andere Polizeibeamte sichtbar blieben. Er zeigt außerdem, wie viele verschiedene Datenquellen über Palantir verbunden wurden und wie abhängig Polizeibehörden von der Plattform werden können.
Dass Palantir selbst diese Polizeidaten kopiert und als eigenes Geschäft verkauft habe, belegt der Artikel in dieser Form aber nicht.
Beim amerikanischen Steuerprojekt ist es ähnlich.
WIRED berichtete 2025 über eine zentrale Schnittstelle, die gemeinsam mit Mitarbeitern der US-Steuerbehörde IRS und DOGE entwickelt wurde. Palantirs Plattform sollte dabei zu einem Zugriffspunkt auf umfangreiche IRS-Daten werden. Das war ein weitreichendes Projekt und ein verdammt guter Grund, genau hinzuschauen.
Die Quelle beschrieb zu diesem Zeitpunkt aber ein Vorhaben im Aufbau. Sie belegte nicht, dass Palantir bereits vollständigen Zugriff auf sämtliche Steuer-, Gesundheits-, Bewegungs- und Fitnessdaten der US-Bevölkerung hatte.
Ich muss die Quellen nicht größer machen, damit die Entwicklung bedenklich wird. Sie ist schon groß genug und bereitet Kopfschmerzen.
Das zeigt auch ImmigrationOS. Die US-Einwanderungsbehörde ICE beauftragte Palantir 2025 mit einer Plattform, die unter anderem bei der Priorisierung von Maßnahmen, der Nachverfolgung von Selbstausreisen und den Abläufen von Abschiebungen helfen soll.
Da sieht man ziemlich deutlich, was der politische Rahmen mit der Technik macht.
Die Software hat keine eigene Gesinnung. Aber sie verschafft der Regierung, die sie einsetzt, Fähigkeiten. Welche Menschen dadurch ins Visier geraten, entscheidet nicht Palantir allein. Das entscheiden Gesetze, Behörden und das politische System dahinter.
Deshalb reicht es mir auch nicht, nur auf Peter Thiel zu zeigen. Seine politischen Positionen und seine Nähe zur Trump-Regierung gehören zur Einordnung des Unternehmens. Die deutsche Grundrechtsfrage wäre aber auch dann da, wenn die Software von einem freundlichen europäischen Anbieter mit hübschem Nachhaltigkeitsbericht käme.
Und der Bund?
Im März 2026 erklärte die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, für Bundespolizei und Bundeskriminalamt sei noch keine bestimmte Datenanalysesoftware ausgewählt worden. Verschiedene technische Möglichkeiten würden geprüft.
Auch hier sollte man zwei Dinge nicht durcheinanderwerfen.
Eine gesetzliche Befugnis zur automatisierten Datenanalyse ist noch keine Beschaffung von Palantir. Sie schafft aber den Raum, in dem ein solches Werkzeug eingesetzt werden könnte.
Welches Produkt am Ende in diesem Raum steht, ist wichtig.
Wie groß der Raum wird, ist wichtiger.
Deine Daten. // Deine Entscheidung.
Palantir ist kein Messenger, den du löschen kannst. Es ist keine App, bei der du in den Einstellungen den Zugriff auf deine Kontakte ausschaltest.
Wenn du einmal Zeuge warst, einen Notruf gewählt hast oder aus einem anderen rechtmäßigen Grund in einem Polizeivorgang auftauchst, kannst du nicht einfach sagen: Ich nehme an dieser Datenanalyse nicht teil.
Genau deshalb müssen die Regeln vorher sitzen.
Welche Datenbanken dürfen verbunden werden? Wer darf suchen? Wann darf gesucht werden? Werden alle Abfragen protokolliert? Wann verschwinden Ergebnisse wieder? Wer kontrolliert das? Und wie kommt eine Behörde aus dem Vertrag und der Technik wieder heraus, wenn sie den Anbieter wechseln will?
Das sind keine Fragen für Menschen, die grundsätzlich gegen Polizeiarbeit sind.
Das sind Fragen für einen Staat, der seine Polizei leistungsfähig halten möchte, ohne jeden Menschen vorsorglich zu einem auswertbaren Zusammenhang zu machen.
Technologie bleibt. Regierungen wechseln. Genau deshalb müssen die Grenzen vor dem Einsatz feststehen – nicht erst danach.
Vielleicht ist Palantir derzeit tatsächlich das beste Werkzeug für diese Aufgabe. Vielleicht kommt bald eine europäische Alternative. Vielleicht trägt sie einen anderen Namen und macht am Ende genau dasselbe.
Und was bedeutet überhaupt europäisch? Eigene Technik – oder nur eine Niederlassung in Europa?
Der Hersteller ist nicht die einzige Frage.
Die entscheidende Frage lautet, was wir dem Staat mit solchen Werkzeugen erlauben.
Wer hat Palantir erlaubt?
Eine Reihe staatlicher Institutionen, Schritt für Schritt.
Man könnte auch sagen: scheibchenweise – über Beschaffungen, Gesetze und Entscheidungen, während die Lobbyarbeit des Unternehmens für die meisten Menschen im Alltag kaum sichtbar bleibt.
Ob wir als Gesellschaft dabei wirklich verstanden haben, was dort seit Jahren entsteht und längst eingesetzt wird...
Das ist für mich noch offen.
Wissensstand: 12. September 2026.
Quellen
- Palantir – offizielle Produktseite zu Gotham
- Bundesverfassungsgericht – Urteil zur automatisierten Datenanalyse vom 16. Februar 2023
- LDI NRW – 27. Datenschutzbericht mit der Prüfung von Palantir Gotham
- Hessisches Innenministerium – Angaben zu HessenData, Datenhoheit und Betrieb
- Bayerisches Innenministerium – Angaben zu VeRA, Datenquellen und Rechenzentrum
- Deutschlandfunk – Bayern plant die Verlängerung des VeRA-Vertrags, 9. September 2026
- Landtag Baden-Württemberg – Unterlagen zum Palantir-Vertrag und zur Einführung der Datenanalyse
- Deutscher Bundestag – Stand der Prüfung für Bundespolizei und BKA vom 31. März 2026
- Deutscher Bundestag – Lobbyregistereintrag von Palantir Technologies
- Tom-Oliver Regenauer – „Die Dunkle Aufklärung“ vom 10. Mai 2025
- WIRED – Palantirs Weg in die amerikanische Polizeiarbeit, 2017
- WIRED – Palantir, DOGE und das IRS-Projekt, 2025
- SAM.gov – offizieller US-Auftrag zu ImmigrationOS
- USAspending.gov – Palantirs Vertrag mit dem US-Heimatschutzministerium